Nachhaltiges Bauen

30/05/2023

peter

Modulbau Villa aus nachhaltigem Holz

Texte und Informationen auszugsweise zusammengefasst.
Quelle: www.kfw.de; Stand Dezember 2021

Alle unsere Modulhäuser / Gebäude sind an die neuen Förderrichtlinien angepasst und sind förderfähig. Sie erfüllen die KfW Standards / Effizienzhaus Standards 55 / 40 / 40 Plus und werden mit bis zu 37.500 € gefördert.

BITTE BEACHTEN SIE, DASS DIE FÖRDERUNG VON HÄUSERN NACH DEM KfW55 STANDARD NUR NOCH BIS ZUM 31.01.2022 BEANTRAGT WERDEN KANN. DANACH SIND NUR NOCH HÄUSER NACH DEM NÄCHSTHÖHEREN STANDARD FÖRDERFÄHIG.

Wenn Sie jetzt ein neues Haus bauen können Sie mit KfW Fördermitteln rechnen. Ab 01.07.2021 tritt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude in Kraft, die die bisherige Förderung ersetzt.

Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick welche Neuerungen und Änderungen auf Sie zukommen. Ein Paket mit allen Merkblättern finden Sie als Download am Ende des Artikels oder auch direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de).

Ab dem 01.07.2021 können die neuen Förderkredite und Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ für einen Neubau eines Effizienzhauses beantragt werden.

WER wird gefördert:

Gefördert werden private Bauherren wenn Sie eine Wohnimmobilie bauen oder eine neue Wohnimmobilie kaufen.

WAS wird gefördert:

Gefördert werden der Neubau oder Ersterwerb eines neuen Effizienzhauses oder einer entsprechenden Eigentumswohnung, die das energetische Niveau eines Effizienzhauses erreichen.

  • Neubau: die Bau- und Bau­neben­kosten (ohne Grundstückskosten)
  • Kauf: den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstückskosten)

Folgende Standards werden gefördert:

  • Effizienzhaus 55, 55 Erneuerbare Energien (EE) oder 55 Nachhaltigkeit (NH) >> NUR NOCH BIS 31.01.2022
  • Effizienzhaus 40, 40 EE oder 40 NH
  • Effizienzhaus 40 Plus

Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.

Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für

  • die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker. *

Die KONDITIONEN:

Beim Neubau oder Kauf eines Effizienzhaus ** werden Sie wahlweise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss gefördert – Sie haben die Wahl.

WICHTIG: Reihenfolge beachten! Grundsätzlich gilt: Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Beantragung starten.

* FÖRDERUNG Baubegleitung

Für die Fachplanung und Baubegleitung eines Effizienzhauses benötigen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz aus der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Die Baubegleitung wird in der Kreditvariante mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss und in der Zuschussvariante mit einem zusätzlichen Zuschuss gefördert.

Novellierung der KfW FördermittelHerunterladen

KfW-BEGHerunterladen

Teile den Beitrag:

Verwandte Artikel